Wohnen

In Pankow gibt es einige Träger uund Einrichtungen, an die Sie sich bei Fragen rund um Mietrecht, Wohnungssuche und Wohnungserhalt wenden können. Hier finden Sie eine Übericht mit den entsprechenden Kontaktdaten.

Liste Pankower Einrichtungen und Träger:

AnbieterAngeboteWebadresseMail
Pfefferwerk StadtkulturSozial- und Mieter*innenberatung mit Rechtsanwalthttps://www.pfefferwerk.de
/jugendhilfe-wohnen/beratung-krisenunterkunft-
buk/
klotz@pfefferwerk.de
Albatros gGmbH/
Wohnhilfe
Hilfe zum Wohnungserhalt / Unerstützung bei
Wohnraumverlust
https://www.albatrosggmbh.de/
wohnprojekte/treptow/hohenschoenhausen
/kontakt.html
wohnhilfe@albatrosggmbh.de
Weißenseer IntegrationsbetriebeKontaktstelle für Betreutes (Einzel-)Wohnenhttps://wib-verbund.de/posts/sozialpsychiatrischer-verbund-spv/?sid1=71&sid2=74#1481018786094
-7ce9624c-e9c4
d.maasfeld@wib-verbund.de
Mieter*innen-Beratung Prenzlauer BergIm Bezirk Pankow begleiten sie sanierungsbetroffene Mieter*innen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU mit einem Sozialplanverfahren.https://mieterberatungpb.de/geschaeftsstelle@mieterberatungpb.de

Die Wohnungssuche gestaltet sich heute oft sehr schwierig.

Hier einige Tipps:

  • werden Sie vorstellig bei den Wohnungsunternehmen, immer wieder
  • nehmen Sie möglichst alle wichtigen Unterlagen mit
    • SCHUFA Auskunft sollte nicht älter als 12 Wochen sein
    • einmal jährlich steht Ihnen ein kostenloser Auskunftsbogen der Schufa zu
    • achten Sie darauf, dass veraltete Eintragungen herausgenommen wurden
    • packen Sie ein Bild von sich und den Kindern dazu
  • fragen Sie regelmäßig nach
  • fragen Sie auch mal die Hausmeisetr, wo ggf. ein Auszug ansteht bzw. eine Wohnung leer ist
  • manchmal bietet sich ein Wohnungstausch an

Quelle: https://alleinerziehend-berlin.de/informationen/wohnen/

Verlieren Sie heute eine Wohnung, ist es sehr schwer wieder eine bezahlbare Wohnung, noch dazu in ihrer gewohnten Umgebung zu finden. Deshalb sollte an erster Stelle für sie stehen, ihren Wohnraum zu erhalten.

Wie können Sie dem entgegenwirken?

Bezahlen Sie, wenn möglich unbedingt Ihre Miete. Haben Sie finanzielle Probleme, sprechen Sie mit dem Vermieter- suchen Sie Kontakt. Sprechen Sie ggf. bei Ihrem Jobcenter vor.

Nehmen Sie Kontakt zum Sozialamt auf, sollte eine Räumung anstehen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte – Mieterschutzbund, Rechtshilfe etc.

Entstandene Mietrückstände durch Trennung- eine Anerkennung der Mietübernahme sollte möglichst schnell über /mit Ihrem zuständigen Jobcenter geklärt werden. In vielen Fällen werden die höheren Kosten des Wohnraums anerkannt.

Eine frühzeitig Klärung/ Besprechung der Lage mit den entsprechenden Personen ist unbedingt wichtig.

Quelle: https://alleinerziehend-berlin.de/informationen/wohnen/

Mieter*innen können bei sehr geringem Einkommen einen Mietzuschuss erhalten. Der Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Wohnungsamt des Bezirkes eingereicht.

Ob und in welcher Höhe man Wohngeld erhält, hängt von folgenden Faktoren ab:
– Gesamteinkommen des Haushalts
– Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
– Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise der jeweiligen Belastung, wenn eigener Wohnraum vorhanden ist

Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung außer Betracht. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden in voller Höhe als Einkommen angerechnet, Elterngeld bleibt grundsätzlich bis zu einer Höhe von 300 € bzw. bei doppelter Bezugsdauer des Elterngeldes von 150 € unberücksichtigt. Auch Beiträge zur Rentenversicherung und / oder Krankenversicherung und Freibeträge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige können abgezogen werden. Alleinerziehende erhalten für jedes Kind unter 12 Jahren einen Freibetrag. Für Kinder zwischen 16 und 24 Jahren mit eigenem Einkommen gibt es ebenfalls einen Freibetrag in Höhe des Einkommens, höchstens jedoch 600 € im Jahr.

Alleinerziehende sollten beachten, dass ein Kind in beiden Haushalten bei der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berechnet wird, wenn es sich bei beiden Eltern in der jeweiligen Wohnung abwechselnd und regelmäßig aufhält und von den Eltern betreut wird.

Studierende können prinzipiell kein Wohngeld erhalten, wenn sie „dem Grunde nach“ Anspruch auf BAföG haben – unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich BAföG erhalten (§ 20 WoGG). Es gibt jedoch folgende Ausnahmen:
– BAföG wird als Bankdarlehn bezogen
– Wenn kein Anspruch (mehr) auf BAföG besteht, z.B. weil ein Teilzeitstudium absolviert wird, die Studienrichtung zu spät gewechselt wurde oder wenn man auf Grund seines Alters von der Förderrung auf BAföG ausgeschlossen ist.
– Lebt der / die Studierende mit einer Person im Haushalt, die keinen Anspruch auf BAföG hat, z.B. einem eigenen Kind, kann der gesamte Haushalt Wohngeld beantragen.

Ab 1. Februar 2018 haben auch Empfänger*innen von Wohngeld Anspruch auf den berlinpass und das vergünstigte Berlin-Ticket S (monatlich 27,50 €). Verbunden damit ist auch ein vergünstigter Zugang zu vielen Freizeit- und Kulturangeboten.
Der berlinpass wird für alle Anspruchsberechtigten in den Berliner Bürgerämtern ausgegeben.
Ohne vorherige Terminabsprache kann man den berlinpass dort erhalten, wenn der gültige Leistungsbescheid, ein Passfoto und das gültige Ausweisdokument vorgezeigt werden.

Quelle: https://www.shia-berlin.de/ und https://alleinerziehend-berlin.de/informationen/wohnen/

Bereits 2012 schloss der Berliner Senat mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM) das “Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten”. Die Gesellschaften verpflichteten sich zu einer Mietenpolitik mit Augenmaß, um gerade auch Haushalten mit geringeren Einkommen Wohnraum zu bieten. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt sind die Eckdaten dieses Bündnisses für Einelternfamilien bestimmt von Interesse.

Ausgewählte Eckpunkte des Mietenbündnisses:

  • Beschränkung allgemeiner Mieterhöhungen im frei finanzierten Wohnungsbau auf höchstens 15% in vier Jahren, soweit der Berliner Mietspiegel das zulässt
  • Beschränkung der Modernisierungsumlage im frei finanzierten Wohnungsbau auf maximal 9% der aufgewandten Kosten jährlich; nach Modernisierung Gewährleistung einer verträglichen Mietenbelastung
  • gemeinsamer Wohnungspool, um einen fairen Wohnungstausch zu ermöglichen, wenn Mieter*innen eine um mindestens 10% kleinere Wohnung suchen; Zusicherung, dass die neue Bruttowarmmiete – bei vergleichbarer Ausstattung, Modernisierungszustand und Lage – unter der der alten Wohnung liegt
  • Suche nach jeweils individuellen Lösungen für Mieter*innen, die aus wirtschaftlichen oder anderen sozialen Gründen die Mieterhöhung nicht erbringen können
  • Nach einer Mieterhöhung soll die Nettokaltmiete bei Vorliegen sozialer Kriterien im Einzelfall 30% des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen, sofern eine angemessene Wohnungsgröße genutzt wird und das Haushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein liegt.
  • Ist ein Mieterhaushalt Empfänger von Sozialleistungen und die genutzte Wohnfläche angemessen, werden Mieterhöhungen so weit beschränkt, dass die neue Miete die Höchstwerte staatlicher Leistungen für Mietbelastungen nicht überschreitet.
  • Härtefallregelungen für Schwangere und Alleinerziehende, die auf ihr soziales Umfeld angewiesen sind – neben dem Einkommen also auch Berücksichtigung anderer persönlicher Härten bei Mieterhöhungen

Quelle: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/de/mietenbuendnis und https://www.shia-berlin.de/

Personen mit einem WBS können in eine Wohnung („Sozialwohnung“) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Jede volljährige Person kann einen Antrag auf einen einkommensabhängigen WBS für sich und seine Familie bzw. Lebensgemeinschaft stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, gilt dieser für ein Jahr. Man hat Anspruch auf den WBS, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird.

Quelle: https://alleinerziehend-berlin.de/informationen/wohnen/

Als Genossenschaftsmitglied (und damit Miteigentümer) genießt man ein lebenslanges Wohnrecht. Passt die Wohnung nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen, kann man in eine andere, freie Wohnung der Genossenschaft umziehen. Genossenschaften verlangen keine Kaution und Provision. Wer Mitglied wird, kauft Genossenschaftsanteile, die verlässlich verzinst und – sollte man später wieder aus der Genossenschaft austreten – wieder zurückgezahlt werden.

Quelle: https://www.shia-berlin.de/

  • Netzwerkagentur GenerationenWohnen
    Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin. Das Beratungsangebot ist kostenlos. Unterstützt werden sowohl generationenübergreifende eigentumsorientierte Interessierte als auch Wohnprojekte zur Miete.
    www.netzwerk-generationen.de
  • Das WOHNPORTAL Berlin!
    Plattform für Wohnprojekte, Genossenschaften und Baugemeinschaften sowie Schnittstelle für kreative Selbstorganisation in Berlin und Brandenburg. Hier vernetzen sich vielfältige Stadtakteure, um zusammen Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung und innovative Formen des Wohnens zu entwickeln.
    http://wohnportal-berlin.de/

Wohnprojekt für Alleinerziehende

  • LebensTraum: Der Verein “LebensTraum“ hat mit seinem Modellprojekt auf die Wohnungsnot Alleinerziehender in Berlin aufmerksam gemacht und im Stadtteil Moabit ein Wohnprojekt für Alleinerziehende geschaffen.
    Lübecker Str. 21, Ecke Perlebergerstr. 44, 10559 Berlin (Moabit)

Plattform für Alleinerziehende zur WG-Suche

  • Die Website Lemulike bietet Alleinerziehenden eine maßgeschneiderte WG-Suche mit Kindern.
    Inserate sind kostenlos möglich unter www.lemulike.com

Betreutes Wohnen

Bei besonderen Lebensumständen stellt das betreute Wohnen eine alternative Wohnform dar, bei der Menschen je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe und Unterstützung erhalten.

  • Frauenwohnprojekt AWO bietet Hilfe für Frauen in Wohnungsnot (mit und ohne Kind/er).
  • Betreutes Wohnen des Kulturvereins Prenzlauer Berg „(Nicht) allein mit Kind“ richtet sich an alleinerziehende Mütter und Väter, die Hilfe benötigen.

Quelle: https://www.shia-berlin.de/

Kostenfreie Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation
Wer ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht und einen konkreten Beratungsbedarf (z. B. Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung) hat, hat Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation. Die Mitgliedsbeiträge werden auf Antrag von der Leistungsstelle (z. B. Jobcenter) übernommen. Eine Liste der Mieterorganisationen, mit denen das Land Berlin eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat, ist zu finden unter: www.berlin.de/sen/soziales/dokumente.

Was tun bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse?
Mieter*innen können einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Mietpreisbremse (mehr als ortsübliche Vergleichsmiete plus 10%) schriftlich beziehungsweise in Textform rügen (§ 556 g Abs. 2 BGB). Den unzulässig hohen Teil der Miete muss der Vermieter nach Erhalt der Rüge reduzieren. Mieter*innen haben einen entsprechenden Rückforderungsanspruch für Zeiträume ab Abgabe der Rüge.
Nähere Infos unter: www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-169-die-mietpreisbremse-bei-wiedervermietung.htm#7-Welche-Rechtsfolgen-gibt-es-bei-zu-hohen-Mieten

Quelle: https://www.shia-berlin.de/